Voraussetzung: KF A2, KF B1, KF B2, KF D1 (Signierung)
Der Prognosebogen erfasst eine retrospektive Prognose, d. h. die Veränderungen beim Patienten im Nachhinein.

Die Bearbeitungsschritte sehen folgendermaßen aus:
Zunächst wählt der Therapeut in der 2. Spalte einen Prognosebereich und den Messzeitpunkt aus:
Prognose
Die erste Spalte enthält eine Messskala, die in Anlehnung an Malan die Beurteilung von Veränderungen erlaubt (vgl. Malan, 1991, S. 23 ff.).
| Spalte | Veränderung |
Beschreibung |
-1 |
Massive Verschlechterung |
Verschärfung der Problematik/Struktur |
0 |
Unverändert zur Ausgangslage |
(Ausgangslage) |
1 |
Ungünstige Scheinlösung |
Entlastung, ohne den Konflikt zu lösen |
2 |
Günstige Scheinlösung |
Entlastung und gestärkte Fähigkeit, sich günstige äußere Lebensbedingungen zu schaffen – ohne Konfliktlösung |
3 |
Begrenzte Konfliktlösung |
Für einen Teilbereich wird eine Konfliktlösung gefunden |
4 |
Erweiterte Konfliktlösung |
Dekonstruktion und Konstruktion mehrerer Konfliktebenen/-themen; einzelne Probleme bleiben |
5 |
Transformation |
Echte Konfliktlösung, d. h. Aufhebung im dialektischen Sinne (der Patient sollte mind. arbeits- und liebesfähig sein sowie allein sein können) |
Der Therapeut überlegt nun anhand des ausgewählten Prognosebereichs, welchen inhaltlichen Veränderung die einzelnen Stufen in dem individuellen Fall entsprechen würden. Diese trägt er in Spalte 2 ein, ausgehend vom Ausgangszustand auf Stufe 0. Auf diese Weise definiert der Therapeut unter Berücksichtigung des gesamten Fallmaterials alle Transformationsstufen und vergleicht diese dann mit den realen Veränderungen in Spalte 3. Dazu ruft man die Signierungen aus KF 21 Notizen zum Therapieverlauf zur ausgewählten Struktur auf. Anhand der Signierung in den verschiedenen dokumentierten Sitzungen kann der Therapeut dann den Transformationsverlauf einer Struktur nachvollziehen und übernehmen. In der letzten Spalte hält er fest, ab welcher Sitzung die entsprechende Veränderung aufgetreten ist.
Zu den Erlebniszuständen ist anzumerken, dass für die Transformationsbeurteilung folgende Kriterien zugrunde gelegt werden:
Ködops- E1

